Die Überlegungen zu einer Strukturreform der nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit schreiten voran und haben zwischenzeitlich konkrete Gestalt angenommen. Die in den zahlreichen Beteiligungsgesprächen vorgebrachten Gesichtspunkte, die vielfach wertvollen Anregungen und auch die dort vorgebrachten Bedenken sind darin eingeflossen. Im Ergebnis eines mehrstufigen Überlegungs- und Abwägungsprozesses hat sich so ein Strukturentwurf für den Neuzuschnitt des Bezirks der westfälisch-lippischen Arbeitsgerichtsbarkeit herauskristallisiert. Dieses Modell möchten wir Ihnen, anknüpfend an das erste Beteiligungsgespräch vom 30. Juli 2025, gerne gemeinsam vorstellen und mit Ihnen erörtern. Nach der Durchführung dieses und weiterer Beteiligungsgespräche soll dem Ministerium der Justiz dann alsbald ein Vorschlag der Gerichtsbarkeit für die Gestaltung des LAG-Bezirks zugeleitet werden. Dieser wird als Grundlage und Baustein für die dortigen übergreifenden Überlegungen dienen.
Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu einer zweiten Informations- und Diskussionsveranstaltung am
Freitag, den 24. Oktober 2025, 13.30 Uhr,
Foyer des Landesarbeitsgerichts Hamm, Marker Allee 94, Hamm,
ein.
Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Hamm per beA oder unter der E-Mailadresse:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, Ihre Standpunkte und Stellungnahmen sowie auf erneut zahlreiche konstruktive Diskussionsbeiträge.