Datenaustausch aus Strafregistern

Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das Gesetz über die Vereinfachung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten passieren lassen. Mit dem neuen Gesetz sollen die Regelungen der Europäischen Union über den Austausch von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Danach werden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch soll in automatisierter Form erfolgen.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme das Ziel des Gesetzentwurfs begrüßt, durch eine Förderung des Datenaustauschs mit anderen Staaten und zwischenstaatlichen Einrichtungen widersprüchliche Informationen und ungewollte Lücken bei den gespeicherten Informationen über strafrechtliche Urteile, ihre Vollstreckung und ihre Löschung im Urteilsstaat wie auch im Heimatstaat zu vereinheitlichen. Dabei muss aber, so die BRAK, unbedingt die Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit des Datenaustausches gewährleistet bleiben.

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