Zentrales Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer hat Ende 2011 das Zentrale Testamentsregister in Betrieb genommen. Damit kann das Vorhandensein und der Hinterlegungsort eines Testamentes noch zügiger als bisher geklärt werden. Das Testamentsregister der BNotK erfasst alle in amtlicher Verwahrung befindlichen erbfolgerelevanten Urkunden.

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