Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in der Sitzung des Ausschusses vom 21.2.2018 ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt.

Zu Beginn des Gesprächs wies Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hin: „Im beA werden ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“ Im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern beschrieb Schäfer die Vergabeverfahren, die zur Auswahl von Atos als Auftragnehmerin für die Entwicklung und den Betrieb des beA geführt hatten. Er erläuterte das Projektmanagement, das die BRAK als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren 28 Rechtsanwaltskammern, unter Beratung der adesso AG, zur Realisierung des beA aufgesetzt hat. Das Vergabeverfahren und die Entwicklung des beA begleitete die Capgemini SE.

Schäfer weiter: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht gegenüber dem Ausschuss betont, dass das Ministerium der BRAK vertraue. Das freut mich natürlich sehr. Das Ministerium sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sei durch die BRAK über alle Vorgänge informiert.“

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Presseerklärung Nr. 5 v. 21.02.2018