Es nützt nicht viel, den Unterschied von Eingangsbestätigung, Prüf- und Übermittlungsprotokoll zu kennen, wenn man sie dann im eigenen beA nicht findet. Wir zeigen Ihnen, wie Sie an die jeweiligen Informationen kommen (vgl. schon beA-Newsletter 26/2018):


1. Die Eingangsbestätigung, die der Justizserver bei ordnungsgemäßem Zugang der Nachricht automatisch generiert, wird durch das beA-System grundsätzlich in die Nachricht mit eingebettet. Ob Sie für eine Nachricht, die Sie versandt haben, eine Eingangsbestätigung erhalten haben, finden Sie ganz einfach heraus:

Wechseln Sie in den Ordner „Gesendet“ (1) und machen Sie einen Doppelklick auf die versandte Nachricht (2), um diese zu öffnen. Scrollen Sie in der geöffneten Nachricht nach unten, bis Sie unterhalb der Dateianhänge die Eingangsbestätigung der Justiz mit dem Meldetext („request executed“), dem Eingangsdatum und dem Übermittlungsstatus („erfolgreich“) finden (3).

2. Das Prüfprotokoll können Sie ebenfalls über die versandte Nachricht aufrufen. Dazu klicken Sie einfach auf den Button „Signaturen prüfen“ (1). Es werden nun alle Signaturen an der Nachricht gesammelt geprüft und das Prüfergebnis ausgegeben. Besonders relevant ist die Information über die Verwendung des sicheren Übermittlungswegs (2) und das Gesamtprüfergebnis (3), das ein positives Ergebnis ausweisen sollte.

 

3. Das Übermittlungsprotokoll ist letztlich auch Bestandteil der versandten Nachricht. Alle Informationen zu dem Versand lassen sich aber beispielsweise auch komfortabel beim Export der geöffneten Nachricht (1) ermitteln. In dem ausgelieferten ZIP-Ordner findet sich neben dem Prüfprotokoll („VerificationReport“) auch die Export-Datei (2). Aus dieser ergeben sich Daten rund um den Versand, wie Absender, Empfänger, Zeitpunkt des Versands etc. (3).

Übrigens: Auch die Eingangsbestätigung der Justiz befindet sich darin eingebettet (4). Der Export von Nachrichten lohnt sich somit, um alle notwendigen Informationen zu sichern.