Der Minister der Justiz in Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, gab am 29.10.2019 in einem Festakt beim FG Düsseldorf die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte (eAkte) in der Finanzgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen bekannt (s. Pressemitteilung v. 29.10.19). Zum Einsatz komme dabei das durch die nordrhein-westfälische Justiz federführend entwickelte Fachverfahren VG/FG.

Auch in der FGO gibt es seit dem 1.1.2018 – wie in den übrigen Prozessordnungen – die Möglichkeit, elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Diese müssen nun jedenfalls bei den Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erst umständlich ausgedruckt werden. Damit ist die Digitalisierung der Aktenführung in dem ersten von fünf Gerichtszweigen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. In den kommenden Jahren soll die eAkte schrittweise bei allen 226 Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt werden.

Die Einführung der eAkte ist in allen Prozessordnungen verbindlich bis 1.1.2026 vorgeschrieben, so etwa in § 298a Ia ZPO. Die Einführung erfolgt auch in den anderen Ländern schrittweise, auch dort gibt es Pilotgerichte, um die führende eAkte zu erproben – wir haben bereits verschiedentlich darüber berichtet, zuletzt beispielsweise über die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit (s. beA-Newsletter 17/2019). Auch das OLG Koblenz arbeitet seit Kurzem mit der eAkte und nutzt diese in der Fachanwendung eIP (elektronisches Integrationsportal). Seit Anfang Oktober 2019 werden alle eingehenden Zivilverfahren nur noch als elektronische Akte geführt. Im Frühjahr 2020 soll dann die Einführung der elektronischen Akte in den Familienverfahren folgen (s. Pressemitteilung v. 18.9.2019).

Die neuesten Entwicklungen können Sie sehr gut anhand der Länderberichte nachvollziehen – s. dazu den nachfolgenden Beitrag. Und natürlich werden wir ebenfalls über interessante Entwicklungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs in den Ländern berichten.