Bundestag beschließt 2. KostRMoG und Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht
Der Bundestag hat in der Sitzung am 16.05.2013 das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils in der Fassung der Beschlussvorlagen des Rechtsausschusses angenommen. Die Beschlussfassung im Rechtsausschuss des Bundesrates ist für den 22.05.2013 vorgesehen, das Plenum des Bundesrates wird sich mit den Gesetzen voraussichtlich in der Sitzung am 07.06.2013 befassen.