Virtuelle Kammerversammlungen und anlasslose Kontrolle von Sammelanderkonten im Bundestags-Rechtsausschuss
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe dauerhaft die Möglichkeit einräumen, Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abzuhalten. Der Entwurf enthält zudem weitere Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht, welche die nicht-anwaltlichen Mitglieder von Berufsausübungsgesellschaften betreffen; er sieht zudem vor, dass die Rechtsanwaltskammern künftig zum Zwecke der Geldwäscheprävention anlasslos die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder überprüfen sollen.