Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein neues Präsidium. In ihrer 165. Hauptversammlung, die am 13.10.2023 in München stattfand, waren nach Ablauf der vierjährigen Amtszeit des bisherigen Präsidiums turnusmäßig das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten, der vier Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten sowie der Schatzmeisterin bzw. des Schatzmeisters neu zu besetzen.

Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind aktuell in aller Munde und stellen auch Anwältinnen und Anwälte vor neue Herausforderungen. Im Rahmen eines Promotionsvorhabens soll der aktuelle Stand der Nutzung von KI-Tools, die Einschätzungen sowie die zukünftigen Arbeitsweisen in Anwaltskanzleien eruiert werden. Dadurch sollen Trends und Bedarfe in der Branche erkennbar gemacht und auch gezielte Strategien und Lösungsansätze entwickelt werden, um die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. In einem aktuellen Schreiben, das unter anderem an die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer und die Bundessteuerberaterkammer gerichtet ist, erinnert das Ministerium an die Notwendigkeit der Eintragung von Rechtseinheiten im Transparenzregister.

In ihrer 5. Sitzung am 8.5.2023 hat die 7. Satzungsversammlung sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung befasst. Insbesondere beschloss sie Erleichterungen beim Nachweis der von Fachanwältinnen und Fachanwälten zu absolvierenden Fortbildungsstunden. Sowohl in § 4 FAO, der den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, als auch in § 15 FAO, wonach jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, wurde ergänzt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden können.

In der 100. Folge des BRAK-Podcasts (R)ECHT INTERESSANT! mit dem Titel Salongespräche 2. Teil mit Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann und Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto geht es um die Rechtsanwaltskammern. Die beiden Gäste sprechen in dieser Folge über Berührungsängste und Vorbehalte gegenüber den Kammern.

In einem „Kammerbattle“ stellen sich die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm den Fragen der Moderatorin. Dabei räumen sie mit Klischees und Vorurteilen auf und zeigen, was die Kammern für Anwältinnen und Anwälte leisten können.

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