Umfrage: Fremdbesitzverbot an Kanzleien – notwendig oder lockerungsbedürftig?
Aufgrund des in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Patentanwaltsordnung (PAO) verankerten Fremdbesitzverbotes ist es aktuell Rechts- und Patentanwaltskanzleien bzw. Anwältinnen und Anwälten in Deutschland nicht möglich, reine Kapitalgeber als Gesellschafter ins Boot zu holen.