Die im Jahr 2016 geschaffene Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) sollte Unternehmen und Verbrauchern eine Möglichkeit bieten, ihre Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Käufen und -Dienstleistungen außergerichtlich zu klären. Die Streitfälle wurden über die Plattform an eine der über 400 anerkannten Schlichtungsstellen weitergeleitet und dann von diesen bearbeitet.
Tatsächlich reichte nur eine geringe Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern Beschwerden über die OS-Plattform ein und nur sehr wenige Unternehmen stimmten zu, so dass die Fälle an eine Schlichtungsstelle weitergeleitet werden konnten. Insgesamt gingen nicht mehr als 200 Fälle pro Jahr über die OS-Plattform an eine Schlichtungsstelle.
Daher wurde die OS-Plattform zum 20.7.2025 eingestellt. Bereits seit März konnten keine Beschwerden eingereicht werden, seitdem wurden nur noch vorhandene Fälle abgearbeitet.
Die EU-Kommission bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einer neuen Website Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung an.
Nach Art. 14 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO (EU) Nr. 524/2013 – ODR-Verordnung), mit der die OS-Plattform begründet wurde, waren Unternehmen, die auf elektronischem Wege mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge schließen, verpflichtet, auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese Hinweispflicht galt auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die ODR-Verordnung wurde durch die im Dezember 2024 veröffentlichte Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Damit entfällt auch die durch sie begründete Hinweispflicht.
Weiterführende Links:
Verordnung (EU) 2024/3228 (Einstellung der OS-Plattform)
Informationen der EU-Kommission zu außergerichtlichen Verfahren für Verbraucher
Informationen der Europäischen Verbraucherzentrale Deutschland zur Online-Streitbeilegung