Neben Anwältinnen und Anwälten sowie Steuerberaterinnen und -beratern, die unbeschränkt steuerlich beraten dürfen, können andere Berufsgruppen in beschränktem Umfang Hilfe in Steuersachen leisten. Diese beschränkte Befugnis will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz neu regeln. Der Referentenentwurf entspricht weitestgehend dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Recht der steuerberatenden Berufe aus der 20. Legislaturperiode, welcher der Diskontinuität unterfiel.
Nach dem Entwurf soll u.a. der Kreis der Verbände erweitert werden, die beschränkt zur steuerlichen Hilfeleistung befugt sind. Künftig sollen auch Interessenvereinigungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Verbände zur Förderung Belange behinderter Menschen diese Befugnis haben.
Zudem soll die unentgeltliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen künftig im Regelfall zulässig sein. Dadurch werden auch sog. Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig, die zu Ausbildungszwecken unter Anleitung besonders qualifizierter Personen altruistische Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Diese Änderung hatte die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf aus der 20. Legislaturperiode ausdrücklich befürwortet.
Der aktuelle Entwurf sieht darüber hinaus nun einen Wegfall des Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern vor. Ferner soll eine in der Abgabenordnung geregelte Vollmachtsvermutung auch auf Notare und Patentanwälte erweitert werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit enthält der Entwurf zudem eine Klarstellung zum sog. „Fremdbesitzverbot“ mit Blick auf die Beteiligung von Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. In § 55 StBerG-Entwurf werden der Beteiligung von Gesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft zur Wahrung der Unabhängigkeit enge Grenzen gesetzt.
Weiterführende Links:
Referentenentwurf
Nachrichten aus Berlin 12/2023 v. 14.6.2023 (zum Referentenentwurf der 20. Legislaturperiode)
Stellungnahme Nr. 25/2023 (zum Referentenentwurf der 20. Legislaturperiode)