Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich. Das Verzeichnis finden Sie hier.

Eine ausführliche Anleitung zur Suche im BRAV finden Sie hier.

Die bislang hier in entsprechenden Listen geführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind von der Rechtsanwaltskammer Hamm in das BRAV übertragen worden.

Für die Pflege der im BRAV enthaltenen Daten sind ausschließlich die Rechtsanwaltskammern zuständig. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen sind und ihre Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen im BRAV eingetragen oder ausgetragen haben möchten, können sich bei der Rechtsanwaltskammer Hamm melden.

Nachfolgend informieren wir Sie über die Einzelheiten zum Datenschutz.

 

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Tel. 02381-985000, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Rechtsanwaltskammer Hamm unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee18, 59063 Hamm,

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
 

3. Besuch unserer Website

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Wenn Sie auf unsere Webseiten zugreifen, erfassen unsere Server automa­tisch Informationen allgemeiner Natur, insbesondere zum Zweck des Verbindungsaufbaus, der Funktionsfä­higkeit und Systemsicherheit. Dazu gehören die Art des verwendeten Browsers, das verwendete Betriebs­system, der Domainname des Internet-Service-Providers, die Verbindungsdaten des verwendeten Compu­ters (IP-Adresse), die Website, von der aus Sie uns besuchen (Referrer-URL), die Seiten, die Sie bei uns besuchen sowie das Datum und die Dauer des Besuches. Rückschlüsse aus diesen Daten auf bestimmte Personen sind aufgrund einer Pseudonymisierung für uns nicht möglich. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO. Es werden keine Tracking-Systeme (z. B. Google Analytics) eingesetzt.

 

4. Cookies

Damit die Benutzung der Webseiten und Präferenzen der Webseiten-Besucher attraktiv gestaltet werden kann, werden Cookies eingesetzt. Dadurch werden beispielsweise Ihre Angaben für die Auswahl einer Sprache gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um Text-Dateien, die auf Ihrer Festplatte angelegt werden um eine Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website zu ermöglichen.

Sie können die Speicherung von Cookies auf Ihrer Festplatte verhindern, indem sie entsprechende Browser-Einstellungen vornehmen. Bereits gesetzte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Wie Sie Cookies löschen oder deren Speicherung verhindern, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Browser-Anleitung. Wenn Sie keine Cookies akzeptieren, so kann dies zu einer Beeinträchtigung bei der Nutzung unseres Internetan­gebotes führen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 S. s. lit. f) DSGVO.

 

5. E-Mail Korrespondenz und sonstiger Schriftverkehr

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet. Nach Abschluss Ihrer Korrespondenz wird Ihre E-Mail-Adresse gelöscht und eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ein Verwaltungsverfahren oder ein Verwaltungsvorgang wird in Gang gesetzt. Soweit Sie mit uns Schriftverkehr führen, werden Ihre Daten (z. B. Name, Vorname, Adresse, etc.) gespeichert. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, ein Verwaltungsverfahren oder ein Verwaltungsvorgang wird in Gang gesetzt, was beispielsweise der Fall ist bei Beschwerden über kammerzugehörige Rechtsanwälte/innen und in Fällen von Aufsichtsverfahren.“

 

 

6.  Seminare online buchen – Seminarwesen online

Das Tool zur Online-Seminarbuchung, das unter https://www.datev.de/cuonpu2/mandant/16/SeminarUebersichtLayout.jspx abrufbar ist, wird durch die Datev eG im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Hamm betrieben.

Die Online-Anwendung stellt einen hohen Zugriffsschutz mittels der Authentifizierungsmethode von Benutzername und Kennwort sicher. Bei der Nutzung der Online-Anwendung Seminarwesen online können zum Zwecke der Fehler- und Performanceanalyse sowie zum Nachvollzug durchgeführter Transaktionen die folgenden Nutzerinformationen erhoben werden:

-  Identifikation des Nutzers (Benutzername)

-  Zeit der Anfrage, sowie unserer Antworten

-  Übertragenes Datenvolumen

-  Aufgerufene Transaktionen (URLs)

-  Fehlermeldungen der Authentisierungsverfahren und Anwendungen

Die nutzerspezifischen Detailinformationen werden maximal 14 Tage gespeichert. Auswertungen dieser Daten finden ausschließlich für Recherchen im Fehlerfall oder bei Performanceproblemen statt. Rechts­grundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.

Darüber hinaus werden Ihre persönlichen Daten nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von sich aus, z. B. bei einer Seminarbuchung, angeben. Ihre Daten werden auch nur zu dem auf der jeweiligen Seite ange­gebenen Zweck, z.B. zur Weiterverarbeitung Ihrer Seminarbuchung, verwendet. Rechtsgrundlage der Daten­verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.

 

7.  Anwaltsuchdienst

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat ihren Anwaltsuchdienst zum 31.12.2021 eingestellt.
Über „Find-A-Lawyer“ des Europäischen Justizportals kann EU-weit nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gesucht werden.

 

8.  Anwaltsregister

Sie haben auf unserer Webseite zudem die Möglichkeit, unter der Rubrik „Bürgerservice“ die Eintragungen von bestimmten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis abzufragen. Dabei handelt es sich um einen externen Link auf eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) betriebenen Seite. Möglicherweise erhält die BRAK von Ihrem Browser neben weiteren Daten auch die Information, von welcher Seite Sie zu ihr gekommen sind. Für diese Daten ist die BRAK allein verantwort­lich. 

 

9.  Löschung

Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt oder Sie die Löschung verlangen. Eine Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannte Norm vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder Vertragserfüllung besteht oder Sie Ihre diesbezügliche Einwilli­gung erteilt haben.

 

10. Datensicherheit

Wir sichern unsere Webseite und sonstigen Systeme durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Die Übertragung der Daten erfolgt in Abhängigkeit des verwendeten Browsers mit einer von 128 Bit bis 256 bit SSL-Verschlüsselung. Trotz regelmäßiger Kontrollen und stetiger Verbesserung unserer Sicherheitsmaß­nahmen ist ein vollständiger Schutz gegen alle Gefahren nicht möglich.

 

11. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezoge­nen Daten. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personen­bezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO

Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO

Sie können gem. Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten ver­langen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendma­chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO

Sie können gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer bei uns gespeicherten personen­bezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Widerruf einer Einwilligung, Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Sofern Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten uns gegenüber abgegeben haben, haben Sie das Recht, diese erteilte Einwilligung jederzeit uns gegenüber zu widerrufen.

Beschwerderecht, Art. 77 DSGVO

Sie haben das Recht, sich bei unserer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Aufsichtsbehörde der Rechts­anwaltskammer Hamm ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-West­falen.

Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbei­tung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit besondere Gründe hierfür vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

12.  Offenlegung und Weitergabe personenbezogener Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden außer aufgrund evtl. gesetzlicher Verpflichtung nicht weitergegeben und für keine anderen Zwecke als die oben genannten verwendet.
 

13. Links zu Websites anderer Anbieter

Unsere Website kann Links zu Websites anderer Anbieter enthalten. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, dass andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.
 

14.  Einbeziehung, Gültigkeit und Aktualität unserer Datenschutzerklärung

Mit der Nutzung der Websites willigt der Nutzer in die in dieser Datenschutzerklärung beschriebene Verar­beitung und Nutzung seiner Daten ein. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung bei Bedarf, insbeson­dere zur Anpassung an eine Weiterentwicklung der Websites oder Implementierung neuer Technologien, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

 

Das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Kammervorstand. Er wird von der Kammerversammlung für vier Jahre gewählt. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus 30 Mitgliedern die diese Funktion ehrenamtlich ausüben.

Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gehören an:

  • RA Klaus Baschek - Gelsenkirchen
  • RA Dr. Marcus Bauckmann, LL.M. - Paderborn
  • RA Dr. Georg Butterwegge - Dortmund
  • RAin Sonja Dercar - Essen
  • RAin Kerstin Friebertshäuser-Kauermann - Hagen
  • RA Jörg Habenstein - Herdecke
  • RAin Jutta Heise - Bielefeld
  • RAin Viola Hiesserich - Steinfurt
  • RA Dirk Hinne - Dortmund
  • RA Karl Friedrich Hofmeister - Olpe
  • RA Helmut Kerkhoff - Hamm
  • RAin Angela Kirschner - Dortmund
  • RAin Ursula Knecht - Münster
  • RA Dr. Stefan Kracht - Unna
  • RAin Maria Küpers-Quill - Bocholt
  • RAin Marion Meichsner - Bochum
  • RA Dr. Sebastian Meyer LL.M. - Bielefeld
  • RA Hans Ulrich Otto - Bochum
  • RAin Christina Piaskowy - Recklinghausen
  • RA Franz Pieper - Minden
  • RA Claas-Henrich Quentmeier - Detmold
  • RAin Ursula Rehrmann - Gelsenkirchen-Buer
  • RA Jan Schaeffer - Essen
  • RA Marcel Schröer - Essen
  • RAin Elisabeth Schwering - Münster
  • RA Dr. Philip Seel, LL.M. - Hamm
  • RA Günther Teuner - Arnsberg
  • RA Dr. Ulrich Wessels - Münster
  • RAin Synthia Winter - Bielefeld
  • RA Michael-Konrad Wolff - Essen


Protokolle der Vorstandssitzungen der Rechtsanwaltskammer Hamm finden Sie hier.

Klicken Sie hier, um zu den Kontaktdaten der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Hamm zu gelangen.

Ausgaben 2024

Ausgaben 2023

Ausgaben 2022

Ausgaben 2021

Ausgaben 2020

Ausgaben 2019

Ausgaben 2018

Ausgaben 2017

 

Ausgaben 2016

 

Fortbildung

Auch im Jahr 2024 steht Ihnen wieder ein umfangreiches Seminarprogramm der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Verfügung. Neben fachanwaltsspezifischen Fortbildungen finden Sie auch Seminare zum Vergütungsrecht, zur Mediation und zum anwaltlichen Berufsrecht. Wir konnten für unsere Seminare nicht nur neue Themen, sondern auch neue Dozenten gewinnen.

Über 20 beliebte Seminare bieten wir Ihnen im kommenden Jahr sowohl als Online- als auch als Präsenzseminar in nahem zeitlichem Zusammenhang an. Wählen Sie nach Ihrer persönlichen Präferenz.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm bzw. den Angaben in unserem Online-Seminarbuchungssystem unter www.seminare.rak-hamm.de. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den einzelnen Seminaren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Seminarprogramm.

Für den Besuch von Präsenzveranstaltungen beachten Sie bitte unser Hygienekonzept.

Die Teilnahme ist nur für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm sowie ggf. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (bei Mitarbeiterseminaren) möglich.

Über die Fortbildung wird Ihnen eine Bescheinigung erteilt. Die fachanwaltsspezifischen Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO anerkennungsfähig.

Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltskanzleien bieten wir Onlineseminare für die tägliche Praxis an.

Profitieren Sie von unserem umfassenden Angebot! Die Teilnahmegebühr beträgt pro Seminar 90,00 €.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder rufen Sie uns unter der Durchwahlnummer 02381/985016 an, unser Seminarteam hilft Ihnen gerne weiter. 

 

Online-Fortbildung in Kooperation mit dem DAI

Mit der Kooperation für Online-Fortbildungen zwischen der Rechtsanwaltskammer Hamm und dem Deutschen Anwaltsinstitut e. V. (DAI) können Kammermitglieder und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem ermäßigten Kostenbeitrag auf ein umfassendes eLearning-Angebot zugreifen.

DAI eLearning Center

Das DAI eLearning Center eröffnet mit einem vielfältigen Angebot von unterschiedlichen Formaten und Themen eine praxisorientierte und flexible Art der Fortbildung vom eigenen Schreibtisch aus. Es bietet in den Gebieten der Fachanwaltsordnung textbasierte Online-Kurse zum Selbststudium und Online-Vorträge Live oder zum Selbststudium. Ergänzt wird das Angebot um weitere interessante Bereiche: Die videobasierten beA-Online-Kurse zeigen, wie das besondere elektronische Anwaltspostfach eingerichtet und genutzt werden kann. Die Mitarbeiter-Module erläutern interaktiv wichtige Themen des Kanzlei- bzw. Notariatsalltags.

Die Angebote mit der Kennzeichnung „Selbststudium“ sind für die Pflichtfortbildung gemäß § 15 Abs. 4 FAO geeignet. Mit diesen Kursen und Vorträgen können Teilnehmende bis zu 5 Stunden Ihrer Pflichtfortbildung erfüllen. Online-Vorträge in der Live-Übertragung sind als Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO geeignet und können somit für die gesamten 15 Zeitstunden genutzt werden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Über 150 eLearning-Angebote
  • Fortbildung in allen Fachgebieten der FAO
  • Orts- und zeitunabhängig
  • Gewohnt hohe DAI-Qualität
  • Besondere Formate für Mitarbeiter

Einfache Anmeldung

Das eLearning-Angebot wird stetig erweitert und kann über die folgende Internetseite aktuell abgerufen und zu einem ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebucht werden: www.anwaltsinstitut.de/elearning

Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Weitere anschauliche Informationen im Video

Das DAI hat ein kurzes Video produziert, in dem das vollständige eLearning-Portfolio kompakt und verständlich vorgestellt wird. Anhand von Beispielen wird gezeigt, wie vielfältig die Fortbildungsmöglichkeiten sind und welche Besonderheiten und Vorzüge die einzelnen Angebote auszeichnen.

Zum Video

Homepage DAI

 

Masterstudiengang Lawyer und Legal Practice

Mit dem Master of Laws (LL.M.) „Lawyer und Legal Practice“ des Instituts für Juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Hamm erwerben Sie zeitlich flexibel und berufsbegleitend im Fernstudium wertvolles Know-how für die anwaltliche Tätigkeit. Das aus Ihrer grundständigen juristischen Ausbildung bekannte materielle Rechtswissen wird dabei mit praxisorientiertem Anwaltswissen optimal verzahnt. Rechtswissenschaftliche Inhalte werden interdisziplinär vermittelt, und Sie können Ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen stärken.

Renommierte und erfahrene Anwältinnen und Anwälte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfassen die Studienmaterialien und betreuen Sie bei Ihrer Masterarbeit. Zudem unterliegen alle Lernmaterialien einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Ein international anerkannter Titel und unser differenziertes Ausbildungskonzept schärfen Ihr Profil und bilden den Grundstein Ihrer erfolgreichen Anwaltskarriere.

Weitere Informationen:

https://www.fernuni-hagen.de/studium/weiterbildung/weiterbildung-anwaltsrecht.shtml

 

 

 

 

 

 

Die Ausbildungsleiter der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben ihre Hinweise zum juristischen Vorbereitungsdienst aktualisiert. Die neue Version finden Sie hier.
Danach sollen Arbeitsgemeinschaften bis auf weiteres in Form von Videokonferenzen durchgeführt werden. Die praktische Einzelausbildung ist – unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands etc. – wieder prinzipiell möglich. Auch gibt es weitere Informationen zur Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdienstes. Auf die Einzelheiten wird verwiesen. Damit sind die früheren Informationen des Justizministeriums und des OLG Hamm aus März und April überarbeitet.

 

A) Liste der ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für
     Rechtsreferendare

B) Termine der Einführungslehrgänge für Rechtsreferendare

C) Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zusatzentgelten für Rechtsreferendare

 

A) Liste der ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsreferendare

Die praktische Ausbildung von Rechtsreferendaren richtet sich nach § 41 JAG NRW. Die Anforderung an die ausbildende Person regelt § 41 Abs. 2 JAG NRW. Dieser lautet:

„Zur Ausbildung darf nur herangezogen werden, wer dafür fachlich und persönlich geeignet erscheint und die Gewähr dafür bietet, dass er die Referendarin oder den Referendar in der Praxis gründlich ausbilden kann. Die Ausbilderin oder der Ausbilder muss vor allem das Interesse und das eigene Bemühen der Referendarinnen oder Referendare wecken und ihnen das Bewusstsein vermitteln, verantwortlich an der Erfüllung der Aufgaben der Praxis mitzuarbeiten. Denk- und Arbeitsmethoden der Berufsgruppe der Ausbilderin oder des Ausbilders sind den Referendarinnen und Referendaren vertraut zu machen.“

In Absprache mit dem nordrheinwestfälischen Landesjustizprüfungsamt führen die Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Hamm und Köln Listen der „ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“. Die Aufnahme in diese Liste setzt (neben der grundsätzlichen Ausbildereignung) eine mindestens 3-jährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft voraus.

Zuweisungen von Referendaren durch die Referendarabteilung der Landgerichte  in der Anwaltsstation erfolgen nur an Kolleginnen und Kollegen, die in der Liste der ausbildungsberechtigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Rechtsreferendare eingetragen sind. Für die Wahlstation gelten dagegen keine Beschränkungen.

Die Aufnahme in die Liste der ausbildungsberechtigten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgt auf Antrag. Sie können diesen Antrag schriftlich formlos stellen oder mit dem Formular an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Hamm richten.

Die Aufgaben der ausbildenden Rechtsanwältin oder des ausbildenden Rechtsanwalts ergeben sich aus dem „Ausbildungsplan für die Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt nach dem JAG NRW vom 11. März 2003 in der Fassung vom 17. Dezember 2021, Stand 1. Mai 2022“. Diesen Ausbildungsplan finden Sie hier.

 

B) Termine der Einführungslehrgänge für Rechtsreferendare

Landgericht Arnsberg

Landgericht Bielefeld

Landgericht Bochum

Landgericht Detmold

Landgericht Dortmund

Landgericht Essen

Landgericht Hagen

Landgericht Münster

Landgericht Paderborn

I.
Die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen ist anwaltsorientiert gestaltet. Die Dauer der Rechtsanwaltsstation, die der Referendar zu absolvieren hat, wurde auf neun Monate festgelegt.

Mit der anwaltsorientierten Juristenausbildung im Rechtsreferendariat will die Rechtsanwaltskammer Hamm dem Leitmotiv des Gesetzgebers der reformierten Juristenausbildung entsprechen, das Rechtsreferendariat stärker an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis zu orientieren. Zu diesem Zweck beginnt die Anwaltsstation mit einer 5-tägigen, 30 Zeitstunden umfassenden Blockveranstaltung, in der Anwaltsrecht und Gebührenrecht sowie anwaltliche Tätigkeiten im verwaltungsrechtlichen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Mandat dargestellt werden.

Die enthaltenen Rechtsgebiete im Einzelnen:

Anwaltsrecht
Im Bereich des Anwaltsrechts werden Sie Informationen zum anwaltlichen Berufsbild und zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, zum anwaltlichen Berufsrecht, zum Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und zur Anwaltshaftung erhalten. Notwendige mitzubringende Gesetzestexte: BRAO, Berufsordnung (BORA) und Fachanwaltsordnung (FAO). Z. B. abgedruckt im Habersack-Ergänzungsband.

Gebührenrecht
Zum Gebührenrecht sind neben einer allgemeinen Einführung in das RVG Themengebiete wie die Abrechnung der aussergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit, die Berechnung des Gegenstandswertes/Streitwertes, die Abrechnung von Tätigkeiten in besonderen Gerichtsbarkeiten und der Zwangsvollstreckung sowie das Kostenrecht vorgesehen. Mitzubringende notwendige Gesetzestexte: RVG. Das Mitbringen von Taschenrechnern wird empfohlen.

Das verwaltungsrechtliche Mandat
Im Bereich des Verwaltungsverfahrens sollen die anwaltliche Beratung und Vertretung im Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht aus anwaltlicher Sicht sowie einzelne Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts dargestellt werden. Mitzubringende notwendige Gesetzestexte: Sartorius I und Rehborn.

Das strafrechtliche Mandat
Im Themengebiet des Strafrechts werden die Rechtsstellung des Strafverteidigers, seine Tätigkeit im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, die Verteidigung eines inhaftierten Mandanten und auch die Gefahren der Verteidigung für die Person des Strafverteidigers angesprochen. Mitzubringende notwendige Gesetzestexte: Habersack.

Das arbeitsrechtliche Mandat
Das Gebiet des Arbeitsrechts wird die anwaltliche Tätigkeit bei Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten ebenso wie Probleme aus den Themenbereichen Entgelt und Entgelt ohne Arbeit, Kündigungsschutzprozess, kollektives Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsverfahren. Mitzubringende notwendige Gesetzestexte: Arbeitsrechtliche Textsammlung.

II.
Die weiteren 30 Zeitstunden sind für die anwaltliche Begleitung Ihrer Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt wird Ihnen an fünf in die Arbeitsgemeinschaft integrierten Tagen konkret rechtsgestaltende Elemente aus der anwaltlichen Praxis erläutern. Dabei wird die Bearbeitung anwaltlicher rechtsgestaltender Klausuren, die zukünftig Gegenstand der zweiten juristischen Staatsprüfung sein werden, im Vordergrund stehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass Sie sich intensiver und zielgerichteter auf die anwaltsorientierten Klausuren im Examen vorbereiten können.

Die anwaltlichen Dozentinnen und Dozenten des Lehrganges sind sämtlich bereits seit Jahren in ihrem Beruf als Rechtsanwalt / Notar tätig. Es handelt sich um erfahrene Praktiker, die größtenteils in ihren jeweiligen Arbeitsgebieten als Fachanwälte ausgebildet sind. Sie werden Ihnen neben der Vorbereitung auf die anwaltsorientierten Prüfungen auch das Rüstzeug vermitteln, das Sie für die praktische Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei benötigen.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat für die Juristenausbildung Vorstandsmitglieder als Regionalbeauftragte bestellt. Diese dienen als Ansprechpartner vor Ort zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem von uns angebotenen Lehrgang. Dies sind:

  • LG Arnsberg
    Herrn Rechtsanwalt Günther Teuner, Grafenstraße 51, 59821 Arnsberg,
    Tel.: 02931/5297170, Fax: 02931/5297177
  • LG Detmold
    Herrn Rechtsanwalt Claas-Henrich Quentmeier, Moltkestraße 2, 32756 Detmold,
    Tel.: 05231/99210, Fax: 05231/992149
  • LG Dortmund
    Herrn Rechtsanwalt Dirk Hinne, Hohe Str. 7, 44139 Dortmund,
    Tel.: 0231/18440, Fax: 0231/184422
  • LG Bochum
    Herrn Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto, Südring 23, 44787 Bochum,
    Tel.: 0234/92665966, Fax: 0234/92665969

  • LG Bielefeld
    Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Sebastian Meyer, LL.M., Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld,
    Tel.: 0521/96535-812, Fax: 0521/96535115

  • LG Essen
    Frau Rechtsanwältin Sonja Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen,
    Tel.: 0201/879550, Fax: 0201/879550
  • LG Hagen
    Frau Rechtsanwältin Kerstin Friebertshäuser-Kauermann, Böhmerstraße 16, 58095 Hagen,
    Tel.: 02331/9235732, Fax: 02331/9348853
  • LG Münster
    Frau Rechtsanwältin Ursula Knecht, Servatiiplatz 3, 48143 Münster,
    Tel.: 0251/46777, Fax: 0251/511188
  • LG Paderborn
    Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Markt 9, 33098 Paderborn,
    Tel.: 05251/8772533, Fax: 05251/8772535
  • LG Siegen
    Herrn Rechtsanwalt Karl Friedrich Hofmeister, Weite Schlüppe 11, 57462 Olpe
    Tel.: 02761/3287, Fax: 02761/4871

Sollten Sie konkrete Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Zuständiger Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm ist Herr Kollege Podszun, Sekretariat Frau Kampert, Telefon: 0 23 81/98 50 22.

 

C) Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zusatzentgelten für Rechtsreferendare

Am 01.01.2017 ist die durch Verordnung vom 08.11.2016 geänderte Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Kraft getreten. Damit hat sich die Rechtslage für Ausbilder (Anwaltskanzleien und Unternehmen), die ihnen zur Ausbildung zugewiesenen Referendaren Zusatzentgelte oder Entgelte für Nebentätigkeiten neben der Stationsausbildung zahlen, geändert.

 

I. Alte Rechtslage

Bis zum 01.01.2017 mussten die Ausbilder aufgrund der von ihnen gegenüber der Justizverwaltung abgegebenen Freistellungs-Verpflichtungserklärungen selbst für die Abführung von Sozialversicherungsabgaben Rechnung tragen. Mit Urteil vom 31.03.2015 – B 12 R 1/13 R – hat das Bundessozialgericht jedoch entschieden, dass die Referendarausbildung ein einheitliches Ausbildungsverhältnis darstellt, so dass alleiniger Schuldner der Sozialversicherungsabgaben aus allen gezahlten Entgelten das Land (im zu entscheidenden Fall die Stadt Hamburg) ist. Sozialversicherungsrechtlich sind die Freistellungsverpflichtungen deshalb unwirksam. Über die schuldrechtliche Wirksamkeit hatte das Bundessozialgericht nicht zu entscheiden.

Aufgrund der Veröffentlichung dieser Entscheidungen in der legal tribune online sehen sich die Länder Regressprozessen in erheblicher Höhe gegenüber. Zwar ist die Gesamtrechtslage weiterhin ungeklärt, weil es bisher nur eine sozialversicherungsrechtliche Klärung der Zahlungsverpflichtung gibt. Dennoch sind die Länder verständlicherweise fiskalisch nicht gewillt, auf ihnen nicht zugute kommende Leistungen Sozialversicherungsabgaben zu übernehmen.

 

II. Neue Rechtslage

Die Länder haben in unterschiedlicher Weise auf die durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts geänderte Lage reagiert. Einzelne Länder verbieten Zusatzentgelte, andere verweigern Nebentätigkeitsgenehmigungen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kommunikation mit den Ausbildern gesucht, um zu einer Lösung zu kommen, die auch den berechtigten Interessen von Teilen der Anwaltschaft und der Wirtschaft an der Zahlung von Zusatzentgelten für Referendare Rechnung tragen soll. Die neue Regelung dürfte einen interessengerechten Ausgleich des Interesses des Landes an der Sicherheit vor späterer Inanspruchnahme auf Sozialversicherungsabgaben und den Ausbildern an der Zahlung von Zusatzentgelten geschaffen haben.

Nach der neuen Rechtslage sind die Ausbilder verpflichtet, keine direkten Zahlungen von Zusatzentgelten mehr an die Referendare vorzunehmen. Vielmehr sind die zwischen Ausbilder und Referendar vereinbarten Bruttobeträge der Zusatzentgelte an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zu richten. Anhand der Höhe der eingegangenen Zahlung berechnet das LBV die Sozialversicherungsabgaben, gibt gegenüber der Einzugsstelle eine Erklärung über die abzuführenden Sozialversicherungsabgaben ab und übernimmt auch die Abführung der Abgaben.

Durch Änderung des § 3 Abs.2 der Verordnung wird klargestellt, dass das Land berechtigt ist, von dem von ihm gezahlten Unterhaltsbeitrag einen Abzug in einer pauschalierten Höhe von 25 % des Zusatzentgeltes zu machen. Nur zur Kenntnis: aktuell beträgt die Summe aller Sozialabgaben 29,275 %. Das LBV zahlt dann die Summe aus dem Brutto-Zusatzentgelt und der um den aus diesem berechneten Abgabenbetrag gekürzte Unterhaltsbeihilfe an den Referendar aus.

Zugleich erstellt das LBV für den Referendar eine Entgeltabrechnung, aus der sich der von dem Ausbilder gezahlte (Brutto-) Betrag, der vom Land gezahlte Unterhaltsbeitrag, sowie der von diesem vorgenommene Abzug der pauschalierten Abgaben ersehen lassen.

Wirtschaftlich bedeutet das für den Referendar, dass er in etwa soviel erhält, als er bisher als Summe aus dem Netto-Zusatzentgelt und dem Unterhaltsbeitrag erhalten hat. Geringfügige Differenzen sind im Einzelfall möglich.

Für den Ausbilder bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Er ist nicht nur von der Haftung für die richtige Erklärung und Abführung von Zusatzentgelten entlastet, sondern sein Zusatzentgelt kommt dem Referendar ungekürzt zugute. Gekürzt wird vielmehr der vom Land gezahlte Unterhaltsbeitrag. Das ist rechtlich konsequent und benachteiligt keinen der Beteiligten.

 

III. Pauschalzahlung und Anrechnung

Soweit keine monatlichen  Zusatzentgelte, sondern „Erfolgspauschalen“ am Ende des Ausbildungsabschnittes gezahlt werden, ändert sich an der Verfahrensweise nichts. Die Pauschale wird in voller Höhe an das LBV gezahlt. Sie wird von der Berechnung her jedoch  anteilsmäßig auf den gesamten Ausbildungsabschnitt verteilt und es wird eine entsprechende Nacherklärung gegenüber der Einzugsstelle vorgenommen. Ebenso wird eine Nachberechnung der Unterhaltsbeiträge gegenüber dem Referendar vorgenommen und bezüglich der in den Vormonaten erfolgten Überzahlung aufgrund des unterbliebenen Abzugs die Aufrechnung mit einem Teil, des weiterzugebenden Pauschalbetrags vorgenommen.

Vergessen wird häufig, dass bereits jetzt und auch in Zukunft eine Anrechnung von anderen Entgelten auf den Unterhaltsbeitrag erfolgt, wenn die Zusatzeinnahmen des Referendars entsprechend hoch sind. Übersteigt das andere Entgelt die Summe aus Grundbetrag und den Familienzuschlag um mehr als das 1,5-fache, so erfolgt eine Anrechnung des übersteigenden Betrags auf den Unterhaltsbeitrag, so dass dieser ggf. bis auf 0,00 € sinken kann.

 

IV. Zusammenfassung

Bei Zuweisung eines Referendars wird dem Ausbilder durch die Landesjustizverwaltung ein Merkblatt zur Verfügung gestellt werden, aus dem sich die wesentlichen Handlungspflichten im Zusammenhang mit der Gewährung von Entgelten für Tätigkeiten des Referendars ergeben. Der Ausbilder hat zudem eine Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der er die Übernahme dieser Pflichten versichert.

Die Leistung von Entgelten für die Tätigkeit von Referendaren ist der Landesjustizverwaltung anzuzeigen.

Die Entgelte sind nicht an den Referendar auszukehren, sondern ausschließlich an das LBV.

Das Merkblatt für private Ausbildungsstellen finden Sie hier.

 

Die Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten, aber auch die der in den Rechtsanwaltskanzleien tätigen Angestellten, ist eine wichtige Aufgabe des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Wir bieten ein umfassendes Seminarprogramm für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer und deren Mitarbeiter, das neben juristischen Themen auch Gebiete der sogenannten Schlüsselqualifikationen beinhaltet. Die Rechtsanwaltskammer Hamm unterstützt zudem die anwaltsorientierte Juristenausbildung; unter anderem finden Sie hier Terminpläne für die Einführungslehrgänge der Rechtsanwaltskammer Hamm zu Beginn der Anwaltsstation im Rechtsreferendariat.

Für Mitarbeiter von Rechtsanwälten ist die Rechtsanwaltskammer seit Jahrzehnten in der Weiterbildung z.B. zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in tätig. Darüber hinaus ist die Rechtsanwaltskammer Hamm Ansprechpartner für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten und zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm.

Nutzen Sie unser Angebot.

 

In dem  Rechtsanwaltsverzeichnis sind alle zur Rechtsanwaltschaft im Bezirk des OLG Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgenommen. Dieses Rechtsanwaltsverzeichnis geht auf § 31 Abs. 1 BRAO zurück. Sie können sowohl nach dem Namen, als auch nach dem Kanzleiort, als auch nach der jeweiligen Postleitzahl suchen. Anhand dieser Daten können Sie feststellen, ob der betroffene Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen ist. Sollten Sie insoweit noch Fragen haben, ist Ihnen die Geschäftsstelle gerne telefonisch behilflich.

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Anwaltsverzeichnis

In dem Rechtsanwaltsverzeichnis sind alle in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen (Syndikusrechtsanwältinnen) und Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwälte) vermerkt. Zudem sind auch die europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach EuRAG und die ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 206 BRAO befugt sind, sich in Deutschland niederzulassen, aufgeführt. Das Rechtsanwaltsverzeichnis wird täglich aktualisiert und von allen regionalen Rechtsanwaltskammern mit den notwendigen Daten gespeist.

Dieses Rechtsanwaltsverzeichnis beruht auf § 31 Abs. 1 BRAO. Sie können sowohl nach dem Namen, als auch nach dem Kanzleiort, als auch nach der jeweiligen Postleitzahl suchen. Anhand dieser Daten können Sie feststellen, ob der betroffene Rechtsanwalt im Bezirk der Rechtsanwaltskammer zugelassen ist. Sollten Sie insoweit noch Fragen haben, ist Ihnen die Geschäftsstelle gerne telefonisch behilflich.

Das Rechtsanwaltsverzeichnis ist ein Gesamtverzeichnis, das bei der Bundesrechtsanwaltskammer errichtet ist. Aufgrund entsprechender gesetzlicher Änderungen zeigt dieses Rechtsanwaltsverzeichnis nunmehr auch etwaige Zweigstellen, Eintragungen (z.B. von der Befreiung der Kanzleipflicht in Deutschland gem. §§ 29, 29 a BRAO), Zustellungsbevollmächtigte, Abwickler oder auch Vertreter an. Ebenfalls findet sich dort die Safe-ID aller im Gesamtverzeichnis Eingetragenen, um Kontakt über das besondere elektronische Anwaltspostfach aufnehmen zu können.

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