Als Aufsichtsbehörde für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat die Rechtsanwaltskammer Hamm ein System zur Annahme von Hinweisen zu potentiellen und tatsächlichen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften eingerichtet. Alle Hinweise zu den gesetzlichen Voraussetzungen des Hinweisgebersystems finden Sie in § 53 GwG. Dort ist insbesondere geregelt, dass Hinweise auch anonym abgegeben werden können.

 

Per Brief können Sie ebenfalls Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz bei der Rechtsanwaltskammer Hamm anzeigen. Die Anschrift lautet: Rechtsanwaltskammer Hamm, Abteilung VII – Geldwäsche, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Wenn Sie bei einer postalischen Kontaktaufnahme Ihren Namen nicht nennen und die Post nicht an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort aufgeben, ist Ihre Identität relativ sicher geschützt.