Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der DSGVO zum 28.5.2018 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst. Es sieht eine Evaluierung der neuen Regelungen nach spätestens drei Jahren vor. Im Rahmen dieser Evaluierung hat die BRAK erneut ihre Forderung bekräftigt, die in § 29 Abs. 3 BDSG geregelten Aufsichtsbefugnisse so auszugestalten, dass der verfassungsrechtlich gebotene Schutz des Mandatsgeheimnisses wirksam gewährleistet ist. Nach der derzeitigen Regelung können die Aufsichtsbehörden Anwält*innen unter Zwangsgeldandrohung dazu auffordern, Auskunft über Mandatsinhalte zu geben. Hiervon wird auch Gebrauch gemacht, obwohl das Mandatsgeheimnis berufs- und strafrechtlich geschützt ist. Die BRAK mahnt daher dringend eine Einschränkung der Aufsichtsbefugnisse an und fordert die Bundesregierung auf, sich auch auf europäischer Ebene hierfür einzusetzen.