Am 21.10.2019 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen die Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Die Ergebnisse der Nationalen Risikoanalyse haben die Verpflichteten nach dem GwG gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 GwG beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse zukünftig zu berücksichtigen.

Die von der Bundesregierung geplante Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung begrüßt die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem kürzlich vorgelten Regierungsentwurf ausdrücklich. Angesichts der nach wie vor rückläufigen Auszubildendenzahlen in den Berufen Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

In ihrer 8. und letzten Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung unter anderem eine Änderung von § 2 BORA, der die anwaltliche Verschwiegenheit regelt, beschlossen. Im Hinblick auf die Risiken der elektronischen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandat – z.B. per E-Mail – wurde in einem ergänzten Abs. 4 – nach gleichzeitiger Änderung der Reihenfolge der Absätze zukünftig Abs. 2 – festgelegt, dass die Nutzung eines elektronischen oder sonstigen Kommunikationsweges, der mit Risiken für die Vertraulichkeit dieser Kommunikation verbunden ist, jedenfalls dann erlaubt ist, wenn der Mandant ihr zustimmt.

Die Ende August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beurteilt die BRAK differenziert.

Die STAR-Erhebung geht in die nächste Runde: Die BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) erneut mit der Durchführung des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) beauftragt. STAR ist eine breit angelegte, repräsentative Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft und wird seit 1993 regelmäßig durchgeführt.

Seite 23 von 49