Achtung: "Rationalisierungsabkommen" mit Rechtsschutzversicherern Pünktlich zum Inkrafttreten des RVG haben Kollegen Vorschläge von Rechtsschutzversicherungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen erhalten. Unter dem Stichwort "Rationalisierungsabkommen" wird mit der Intensivierung bisheriger guter Geschäftsbeziehungen gelockt und eine Grundlage für eine rationelle Zusammenarbeit angeboten. Die Vorschläge liegen zum Teil drastisch unter den gesetzlichen Vergütungen. Nachstehend geben wir beispielhaft das Rationalisierungsabkommen der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG wieder. In seinem Antwortschreiben nimmt Herr Kollege Jochim Teubel, Vorsitzender der Gebührenabteilung IV b des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm, im einzelnen zu den vorgeschlagenen Regelungen in gebühren- und berufsrechtlicher Hinsicht Stellung. Weitere Vergütungsvereinbarungen werden z.B. von der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG und der Württembergische Rechtsschutzschaden-Service GmbH angeboten. Auf der Homepage des DAV finden Sie unter www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/tab.pdf eine Übersicht der verschiedenen Angebote im Vergleich zu den Regelungen des RVG. Auch der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr Kollege Dr. Dombek, hat sich zwischenzeitlich in einem offenen Brief an alle Kolleginnen und Kollegen gewandt, um über die Inhalte der "Rationalisierungsabkommen" zu informieren und berufs- und gebührenrechtliche Bedenken darzulegen.