Gesetz zur Förderung des ERV Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme 11/2006 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förde-rung des elektronischen Rechtsverkehrs die prinzipielle Zielsetzung des Gesetzgebers, die Akzeptanz und Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu fördern. Die BRAK bringt jedoch erhebliche praktische und rechtliche Bedenken an, ob dieses Ziel mit der Einführung einer sog. weichen Vorrangklausel erreicht werden kann. Der Gesetzentwurf soll ein Teilstück vom 2. Justizmodernisierungsgesetz sein.