Mahngericht für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Die Hamburger Justiz hat nochmals darauf hingewiesen, dass im Rahmen einer Länderkooperation Hamburg die (zivil)gerichtlichen Mahnverfahren seit 01.11.2005 für das Land Mecklenburg-Vorpommern mitbearbeitet. Auch RAe aus dritten Bundesländern sollten das gemeinsame Mahngericht nutzen. Mehr Informationen zum Online-Mahnverfahren finden Sie hier. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung v. 17.08.2005.