Beratungsgebühr: Ab 01.07.2006 muss vereinbart werden In der BRAK-Presseerklärung Nr. 22 v. 20.06.2006 hat die BRAK im Rahmen eines Verbrauchertipps darauf hingewiesen, dass ab 01.07.2006 für den Bereich der außergerichtlichen Beratung die bisherigen gesetzlich festgelegten Gebühren wegfallen (vgl. § 34 RVG n.F.). Eine von der Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Hilfestellung für Rechtsanwälte zu den Vergütungsvereinbarungen erarbeitet. Diese liegt nun als Heft 5 der BRAK-Information „Thesen zu Vergütungsvereinbarungen“ vor. Das Thesenheft wurde in den letzten Wochen zum Teil über die regionalen Rechtsanwaltskammern direkt an die Mitglieder verteilt, es kann bei Bedarf auch direkt bei der BRAK per Fax (030-284939-11) oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.bestellt werden (0,50 €/Stück zzgl. Versandkosten).