Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) ist jetzt auch als BT-Drs. 16/1780/BR-Drs. 329/06 verfügbar. Durch diese Umsetzung der EU-Richtlinien soll die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des Geschlechts künftig verhindert oder beseitigt werden. Die FDP-Fraktion hat in einem Antrag (BT-Drs.16/1861) gefordert, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren Regelungsgehalt hinausgehen soll. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 329/06 (Beschluss) v. 16.06.2006) den Entwurf ebenfalls als zu weit gehend kritisiert. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 10/2006.