Freundschaftsvertrag der BRAK mit der Israelischen Rechtsanwaltskammer Die Israelische Rechtsanwaltskammer und die Bundesrechtsanwaltskammer haben am 23.04.2006 einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung fand statt in den Räumlichkeiten der Israel Bar in Tel Aviv. Aus diesem Anlass hielt sich eine Delegation der Bundesrechtsanwaltskammer in Israel auf, der auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, RAuN Dr. Dieter Finzel, angehörte. Mit dem Freundschaftsvertrag werden die langjährigen und intensiven Beziehungen zwischen den Rechtsanwaltskammern der beiden Länder besiegelt. In dem Vertrag ist u. a. die regelmäßige gegenseitige Information über die beiden Rechtssysteme und Rechtsprinzipien festgelegt. Besonderes Augenmerk soll auf das Berufsrecht und die Berufsausbildung gelegt werden. Außerdem sollen möglichst viele persönliche Kontakte zwischen den Anwälten beider Länder zustande kommen, um das gegenseitige Verständnis und die guten Beziehungen zwischen Israel und Deutschland zu fördern. Den Text des Freundschaftsvertrages drucken wir nachfolgend ab.

FREUNDSCHAFTSVERTRAG
zwischen
der Israelischen Rechtsanwaltskammer
und
der Bundesrechtsanwaltskammer

PRÄAMBEL

Israel und Deutschland verbindet eine langjährige, auf gegenseitiges Vertrauen gegründete, besondere Freundschaft. Beide Länder fühlen sich den Prinzipien von Recht und Gesetz, insbesondere der Wahrung der Menschenrechte, verpflichtet.

Zwischen Deutschland und Israel bestehen darüber hinaus enge wirtschaftliche Beziehungen, die das Bedürfnis nach rechtlichem Rat und Beistand begründen.

Die Rechtsanwälte und deren Vertretungen treten in beiden Ländern dafür ein, dass die genannten grundlegenden Werte engagiert verteidigt werden. Sie stehen außerdem für die rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen Beziehungen jederzeit zur Verfügung.

Die nationalen Rechtsanwaltskammern Israels und Deutschlands haben den Wunsch, ihre Beziehungen untereinander sowie die Freundschaft zwischen den Anwälten beider Länder vertraglich zu regeln und auf diese Weise zu kräftigen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.

Sie schließen deshalb den folgenden Freundschaftsvertrag:

1.
Die Rechtsanwaltskammern Israels und Deutschlands werden sich regelmäßig gegenseitig informieren, um alle erforderlichen Kenntnisse über das Rechtssystem und die Rechtsprinzipien des anderen Landes zu vermitteln und zu fördern. Dies gilt insbesondere für die jeweils bestehenden Regelungen des Berufsrechts sowie die Grundlagen der Berufsausbildung. Die gegenseitige Unterrichtung soll in der jeweiligen Landessprache sowie in Englisch geschehen.

2.
Beide Kammern werden darauf hinwirken, dass möglichst viele persönliche Kontakte zwischen den Anwälten beider Länder zustande kommen, um damit das gegenseitige Verständnis und die guten Beziehungen zwischen Israel und Deutschland zu fördern.

3.
Es sollen regelmäßig gegenseitige Besuche im jeweils anderen Land durchgeführt werden, um auf diese Weise voneinander zu lernen und gemeinsame Initiativen zu entwickeln.

4.
Ein Austausch soll vor allem zwischen jungen Anwälten beider Länder stattfinden. Beide Kammern werden dies nachdrücklich unterstützen, um auf diese Weise zu ermöglichen, dass nicht nur wechselseitige Rechtskenntnisse, sondern vor allem persönliche Kontakte vermittelt werden.

5.
Die Vertretungen der Anwaltschaften in Israel und Deutschland werden in jeder Beziehung ihre Zusammenarbeit fördern und intensivieren, um auf diese Weise die Freundschaft zwischen Israel und Deutschland zu stärken. Dazu sollen insbesondere alle modernen Möglichkeiten der Kommunikation ausgebaut und genutzt werden.