Der Bundesrat hat am 14.12.2012 das Betreuungsgeld gebilligt. Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013 100 EUR, ab 2014 dann 150 EUR monatlich. Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich. Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31.07.2012 geboren sind.

Das Betreuungsgeld soll bereits erweitert werden. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes eingebracht. Vorgeschlagen wird, dass die Leistung, die Eltern nach dem Betreuungsgeldgesetz erhalten, auch für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder ein Bildungssparen eingesetzt werden kann. Hierzu soll eine besondere Anreizwirkung geschaffen werden. Der Gesetzentwurf, der im Bundestag bereits in erster Lesung beraten wurde, sieht vor, dass die Ergänzungen zeitgleich mit dem Betreuungsgeldgesetz am 01.08.2013 in Kraft treten.

 

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