Das Bundesjustiz- und -verbraucherministerium hat Ende Juli den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen zur Stellungnahme versandt. Der Gesetzentwurf soll insbesondere die europäischen Rahmenbeschlüsse Freiheitsstrafen (Rahmenbeschluss 2008/909/JI) und Bewährungsüberwachung (Rahmenbeschluss 2008/947/JI) umsetzen. In den Rahmenbeschlüssen wurde unter anderem das Erfordernis eines staatlichen Ersuchens bei der Vollstreckungsübernahme bzw. -übergabe aufgegeben sowie ein gerichtlich überprüfbarer Anspruch des Verurteilten auf fehlerfreie Ermessensausübung im Rahmen seines Überstellungsbegehrens eingeführt. Außerdem können danach auch Bewährungsstrafen zur Überwachung ins EU-Ausland abgegeben bzw. aus dem EU-Ausland übernommen werden.

Weiterführende Links:

Europäischer Rahmenbeschluss Bewährungsüberwachung (Rahmenbeschluss 2008/947/JI)