Bundesjustizminister Maas hat in einem Schreiben vom 31.03.2014 mitgeteilt, dass der Teilaufhebungsbescheid des im vergangenen November von der Satzungsversammlung beschlossenen neuen § 2 BORA aufgehoben wird. Das Justizministerium hatte eine Regelung beanstandet, nach der ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit nicht gegeben sein sollte, „soweit das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)“. In dem Schreiben vom 31.03.2015 heißt es jetzt, dass eine erneute Prüfung unter Einbeziehung der später übermittelten Begründung der Beschlussvorlage ergeben habe, dass die beschlossene Neuregelung „als noch akzeptabel“ angesehen werden könne und deshalb der frühere Aufhebungsbescheid aufgehoben wird. Damit tritt § 2 BORA, wie auch die anderen Beschlüsse der Novembersitzung am 01.07.2015 in Kraft.

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