Am 18.03.2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) beschlossen. Am 27.03.2015 fand die Erste Lesung im Bundestag statt. Mit dem geplanten Gesetz soll eine Grundlage auf Basis der sog. Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen geschaffen werden, mit dem der A-Status für das Institut erhalten bleibt. An den A-Status sind maßgebliche Beteiligungs- und Rederechte im Menschenrechtsrat und den Fachausschüssen der Vereinten Nationen sowie im Verfahren des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) geknüpft. Das DIMR bleibt, wie von der BRAK gefordert, ein eingetragener Verein, der auch künftig unabhängig und weisungsungebunden seine Aufgaben als nationale Menschenrechtsinstitution wahrnehmen kann.

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