Der Bundesrat hat das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes passieren lassen. Mit dem Gesetz soll insbesondere der Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung etc. verbessert werden. Künftig sollen auch Verbände und Kammern gegen eine unzulässige Datennutzung vorgehen können. Dazu wurde das Unterlassungsklagegesetz angepasst.

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