Anfang Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Asylverfahren aufgrund der steigenden Zahl der Asylsuchenden reibungsloser und erfolgsorientierter zu gestalten. Es ist ein beschleunigtes Verfahren für Asylanträge, die von vorneherein geringe Erfolgsaussichten haben, vorgesehen. Innerhalb einer Woche muss über den Antrag entschieden werden, das Rechtsmittelverfahren muss innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden. Während dieser Zeit werden die Asylsuchenden in so genannte „besondere Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht.

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