Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen im Bundesrat eine Entschließung einbringen, mit der die Länderkammer die Bundesregierung auffordern soll, bei ihrem Gesetzesvorhaben mit Blick auf die auch für die Länder geltende Schuldenbremse dem berechtigten Anliegen der Länder nach einer deutlichen Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz gerecht zu werden. Der Bundesrat solle sich nachdrücklich dafür aussprechen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kostendeckungsgrad in der Justiz“ umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere bedeutet dies eine Anhebung der Wertgebühren nach § 34 GKG um gut 20 %, wodurch die Preissteigerungen seit dem Jahre 1994 abgebildet werden sollen.
Darüber hinaus soll sich der Bundesrat dafür aussprechen, das Gesetzgebungsverfahren zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht im zeitlichen Gleichlauf mit dem Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG durchzuführen und die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag aufzufordern, entweder den bereits wiederholt eingebrachten Bundesratsinitiativen Fortgang zu geben oder unverzüglich einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des BMJ zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht vorzulegen.
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