Schutz vor Kostenfallen im Internet

Der Bundestag hat am 02.03.2012 das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr in der durch den Rechtsausschuss in seiner Beschlussempfehlung vorgeschlagenen Fassung (BT-Drucks. 17/8805) beschlossen.
Das neue Gesetz sieht vor, in § 312g BGB die sogenannte Buttonlösung festzuschreiben. Danach werden Unternehmer gegenüber Verbrauchern verpflichtet, bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, auf die Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers eindeutig hinzuweisen. Ist ein Bestellbutton vorgesehen, muss dieser die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ähnliche eindeutige Formulierung enthalten. Erfüllt der Unternehmer diese Pflicht nicht, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen.
Nicht im jetzt verabschiedeten Gesetz enthalten ist eine vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung, die zusätzliche Informationspflichten für Inkassodienstleister und auch die Erstreckung solcher Pflichten auf Rechtsanwälte vorsah.

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