Der Bundesrat hat eine Initiative der Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen aufgegriffen und will im Bundestag eine Entschließung zu dem vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes einbringen. In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, bei ihrem Gesetzesvorhaben mit Blick auf die auch für die Länder geltende Schuldenbremse, dem, so heißt es dort, berechtigten Anliegen der Länder nach einer deutlichen Verbesserung des Kostendeckungsgrades in der Justiz gerecht zu werden. Der Bundesrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kostendeckungsgrad in der Justiz“ umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere bedeutet dies eine Anhebung der Wertgebühren nach § 34 GKG um gut 20 %, wodurch die Preissteigerungen seit dem Jahre 1994 abgebildet werden sollen. Darüber hinaus will der Bundesrat, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht im zeitlichen Gleichlauf mit dem Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG durchgeführt wird und fordert daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, entweder den bereits wiederholt eingebrachten Bundesratsinitiativen Fortgang zu geben oder unverzüglich einen Gesetzentwurf auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des Bundesjustizministeriums zur Kostenbegrenzung im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht vorzulegen.
Weiterführende Links: