Zustimmungslösung im Strafverfahren - Gesetzesvorschlag der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat durch ihren Strafrechtsausschuss einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer Zustimmungslösung bei bestehenden Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren erarbeitet. Anders als nach der derzeitigen Praxis, bei der der verteidigte Angeklagte der Verwertung eines Beweises bei einem zu seinen Gunsten vorliegenden Beweisverwertungsverbot widersprechen muss, wird vorgeschlagen, gesetzlich zu regeln, dass der Beklagte in einem solchen Fall der Verwertung zustimmen muss. Tut er das nicht, dürfen die entsprechenden Beweise im Urteil nicht berücksichtigt werden.
Die derzeit praktizierte Widerspruchslösung diene allein dazu, das Gericht von seiner Verantwortung für die Durchführung eines gesetzmäßigen Verfahrens in einem für einen rechtstaatlichen Strafprozess fundamentalen Punkt freizustellen und diese dem verteidigten Angeklagten überzubürden, heißt es in der Begründung des Vorschlags. Diese rechtstaatlichen Unzuträglichkeiten ließen sich mit der Zustimmungslösung vermeiden. Vorgeschlagen wird daher eine Änderung in § 261 StPO.

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