Warnschussarrest für Jugendliche

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen den so genannten Warnschussarrest für Jugendliche einführen und haben dazu einen Gesetzentwurf im Parlament eingebracht. Die Jugendgerichte sollen danach die Möglichkeit erhalten, einen Jugendarrest auch anordnen zu können, wenn die Verhängung beziehungsweise Vollstreckung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den bisherigen Regelungen im Jugendgerichtsgesetz kann ein Arrest nur verhängt werden, wenn eine Jugendstrafe gerade nicht geboten ist.


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