Kostenhilfe für EGMR-Verfahren

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe in Verfahren vor dem EGMR hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht der BRAK ist es erfreulich, dass die Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem EGMR eingeführt werden soll. Auf diese Weise werde eine Regelungslücke geschlossen, so die BRAK. Gerade in den Verfahren, in denen es um Umgangs- oder Sorgerecht gehe, dürften häufig Frauen, die ihre Kinder erziehen, Drittbetroffene sein, die wegen der Kindererziehung über keine ausreichende Einkünfte verfügen. Sie würden nach dem Gesetzentwurf künftig in den Genuss der Kostenhilfe kommen.

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