Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gemäß § 51 Abs. 8 S. 1 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Aufsichtsbehörde kann diese Pflicht gemäß § 51 Abs. 8 S. 2 GwG auch dadurch erfüllen, dass sie solche Hinweise, die durch Verbände der Verpflichteten erstellt worden sind, genehmigt.

Die am 04. November 2022 durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossene 7. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch Beschluss des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm am 14. Dezember 2022 genehmigt und wird unter dem folgenden Link veröffentlicht:

7. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand Oktober 2022)

Die 7. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise enthält nunmehr einen Exkurs zu den Sorgfaltspflichten in Bezug auf (Sammel-)Anderkonten als Reaktion auf die bankseitig erfolgte Kündigungswelle von anwaltlichen Sammelanderkonten, die Anfang des Jahres 2022 hereinbrach. Sowohl (verpflichtete) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch - nach den geänderten Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) der BaFin für die Kreditwirtschaft - Banken haben grundsätzlich eine risikobasierte Einzelfallprüfung in Bezug auf die von ihnen einzuhaltenden Sorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG durchzuführen. Verpflichtete sowie auch nicht verpflichtete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihrer Bank zur Vermeidung einer drohenden Konto-Kündigung gemäß § 10 Abs. 9 GwG dabei ggfs. erforderliche Auskünfte zu einzelnen Transaktionen (z. B. zur Herkunft des Geldes), zu Mandanten und/oder wirtschaftlich Berechtigten erteilen.

Die bisher veröffentlichten Versionen der Auslegungs- und Anwendungshinweise können unter den nachfolgenden Links abgerufen werden:

6. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand: Oktober 2021)

5. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand: Februar 2021)

4. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand: Juli 2020)

3. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand: Oktober 2019)

Auslegungs- und Anwendungshinweise (Stand: Februar 2018)

Auslegungs- und Anwendungshinweise Version 2 (Stand: November 2018)