Die sogenannte FATF, nämlich die Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, hat nunmehr in deutscher Sprache ihren Leitfaden für einen risikobasierten Ansatz für Angehörige juristischer Berufe veröffentlicht. Die FATF ist eine Gruppe, die bei der OECD angesiedelt ist, um die Methoden der Geldwäsche zu analysieren, Strategien zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln und deren Umsetzung durch die G7-Staaten und die Europäische Union zu überwachen.

Der Leitfaden richtet sich zunächst nicht nur an Rechtsanwälte, sondern an alle Juristen, die an Kataloggeschäften mitwirken. Somit haben auch Rechtsanwälte, soweit sie Verpflichtete nach dem GwG sind, die dort aufgelisteten Hinweise zu beachten. So finden sich in dem Leitfaden z. B. sog. „red Flags“ als Verdachtsindikatoren für Geldwäschegeschäfte, darunter ungewöhnliche Geldquellen, die Finanzierung privater Ausgaben durch Unternehmen oder Regierungen, eine unüblich kurze Rückzahlungsfrist oder die Änderung der Zahlungsmethode kurz vor der notariellen Beurkundung. Rechtsanwälten wird die Beachtung des Leitfadens dringend empfohlen.