Mehrere Banken kündigen aktuell die Sammelanderkonten von Anwältinnen und Anwälten, nachdem die BaFin ihre Auslegungshinweise zur Geldwäscheprävention geändert hatte. Die Rechtsanwaltskammern und die BRAK setzen sich dafür ein, diese Praxis zu beenden.

BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul wandte sich mit Schreiben an das Bundesjustizministerium, das Bundesfinanzministerium, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie den Bundesverband deutscher Banken. Sie wies darauf hin, dass Anwältinnen und Anwälte berufsrechtlich verpflichtet sind, Fremdgelder zu separieren; sie seien daher auf Anderkonten angewiesen, um sich rechtskonform zu verhalten. Die BRAK regle in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz im Detail, welche Sorgfaltspflichten Anwältinnen und Anwälte zur Geldwäscheprävention zu erfüllen haben.

Zu den Kündigungen von Anderkonten sahen sich die Banken durch eine Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin für den Finanzsektor veranlasst. Darin wurden die Anderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren aus der Niedrigrisikogruppe gestrichen. Allein dies begründe jedoch kein erhöhtes Geldwäscherisiko durch Anwältinnen und Anwälte, betonte Paul. Die Kündigungen seien vorschnell erfolgt und stellten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor erhebliche Probleme. Ihnen liege ein Generalverdacht gegenüber der Anwaltschaft zugrunde, der nicht hinnehmbar sei.

Die BRAK setzt sich mit Nachdruck für eine schnelle Lösung dieser für Anwältinnen und Anwälte prekären Situation ein.
Gewonnene Erkenntnisse und alle weiteren Entwicklungen stellt die BRAK auf der Homepage zur Verfügung. Aktuelle Informationen finden Sie im Newsroom: www.brak.de/newsroom/.

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