LSG Nordrhein-Westfalen: Keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin
Eine selbstständige Rechtsanwältin, die befristet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität arbeitet, kann für diese Tätigkeit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem jüngst veröffentlichten Urteil.