Haftungsbeschränkung bei der Partnerschaftsgesellschaft

Das Bundesministerium der Justiz hat am 14.02.2012 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater veröffentlicht.

Der Entwurf sieht vor, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu schaffen, die den freien Berufen neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft, in der der handelnde Partner neben der Gesellschaft persönlich haftet, zur Verfügung stehen soll. Nach dem Referentenentwurf soll die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung, d.h. nicht für sonstige Verbindlichkeiten, wie z.B. Mieten oder Arbeitsentgelte, auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt sein, wenn die Partnerschaftsgesellschaft zu diesem Zweck eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung unterhält und den Namenszusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder eine allgemeinverständliche Abkürzung dieser Bezeichnung führt.

Die BRAK begrüßt in ihrer Presseerklärung vom 15.02. den Vorschlag zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft m.b.B., die der Anwaltschaft als optionale Rechtsform künftig zur Verfügung stehen soll. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Regelungen entsprechen dabei weitestgehend den Überlegungen der Anwaltschaft und dem durch die BRAK im Mai 2011 unterbreiteten Gesetzesvorschlag (BRAK-Stellungnahme 31/2011).

Die haftungsbeschränkte Partnerschaft stellt eine attraktive Rechtsform dar, mit deren Etablierung der Trend zum Rechtsformwechsel deutscher Kanzleien in die Rechtsform der englischen Limited Liability Partnership (LLP) gestoppt werden kann. Mit ihr wird der Anwaltschaft eine verlässliche inländische Rechtsform zur Verfügung gestellt, die gleichermaßen die Interessen der Verbraucher berücksichtigt, indem sie zum Abschluss einer erhöhten Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet und damit für die Gesellschaftsgläubiger ein starkes Haftungsäquivalent für Schäden aus beruflichen Fehlern bereit hält.

Weiterführende Links: