Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konf

Am 15.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses in zweiter und dritter Lesung einstimmig beschlossen. Der Bundesrat hat nun in seiner 892. Sitzung am 10.02.2012 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Der Bundestag strich im Gesetzgebungsverfahren die im Entwurf der Bundesregierung noch vorgesehenen Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation und überführte die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle in ein gesondertes Güterichterkonzept. Damit setzte er sich über den Wunsch des Bundesrates hinweg, die richterliche Mediation bei Erhalt der Methodenvielfalt gesetzlich zu verankern. Der Bundesrat hat daher den Vermittlungsausschuss angerufen, um auf diesem Weg die richterliche Mediation ausdrücklich in den Prozessordnungen zu verankern.

Der Bundesrat befürchtet, dass die Mediation an Gerichten abgeschafft werde. Mit der flächendeckenden Verankerung von Güterichtern in allen Gerichtszweigen erhält die gütliche Streitbeilegung jedoch einen festen Platz im gerichtlichen Verfahren. Das Güterichtermodell wird bereits seit Jahren mit großem Erfolg in Bayern und Thüringen praktiziert. Güterichter können sich bei ihrer Gesprächsführung aller Methoden und Instrumente der Mediation bedienen.

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