Referentenentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungs- gesetzes

BRAK und DAV gaben zum Referentenentwurf eines 2. KostRMoG eine gemeinsame Stellungnahme ab. Sie begrüßten, dass der RefE eine lineare Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung vorsieht und strukturell einige Fehlentwicklungen beseitigt, die im Zusammenhang mit Ablösung der BRAGO durch das RVG entstanden sind. Aus Sicht von BRAK und DAV wird das Ziel des Gesetzentwurfs, die anwaltliche Vergütung an die übrige wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, aber noch nicht in allen Punkten erreicht. Dazu sind sowohl im Bereich der strukturellen Änderungen als auch der linearen Anpassung der Gebühren noch weitere Verbesserungen notwendig.
BRAK und DAV sehen insbesondere Nachbesserungsbedarf bei der Struktur der Gebührentabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG, im Hinblick auf die vorgeschlagene Änderung der Gewichtung der Bemessungskriterien in § 14 RVG, im Bereich der Gegenstandswerte sowie bei der Einigungs- und Erledigungsgebühr. Darüber hinaus unterbreiten sie dem Gesetzgeber eigene Änderungsvorschläge. Hervorzuheben sind dabei die Einführung einer Erhöhung der Terminsgebühr für zusätzliche Termine zur Beweisaufnahme, zusätzlicher Verfahrensgebühren für Fälle der Streitverkündung und Tatbestandsberichtigungsanträge sowie die Anpassung des Formerfordernisses für Anwaltsrechnungen an den elektronischen Rechtsverkehr.
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