Am 02.04.2012 hat das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Das neue Gesetz sieht vor, in § 312g BGB die sogenannte Buttonlösung festzuschreiben, die Unternehmer gegenüber Verbrauchern verpflichtet, bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben, die Bestellsituation so auszugestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, zur Zahlung verpflichtet zu sein. Erfüllt der Unternehmer diese Pflicht nicht, soll ein Vertrag nicht zustande kommen.
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