BRAO § 43 a Abs. 3

Unsachliche Äußerungen in einem Schreiben

AnwG Köln, Beschluss vom 06.11.2014 – 10 EV 255/11

Fundsteller: NJW-Spezial 2015, S. 30

Äußert ein Anwalt, dass Richter eines bestimmten Gerichtszweigs gezielt so ausgewählt würden, dass nur die staatstragendsten Juristen ins Richteramt gelangen und eine bestimmte Richterin diese Art, staatstragend zu sein, so sehr internalisiert habe, dass sie „wahrscheinlich schon gar nicht verstehen würde, wie sie auch anders hätte entscheiden können“, liegt hierin eine gegen die Richterin gerichtete Beleidigung.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial