BRAO § 59 a; BORA §§ 8, 10

Diplom-Wirtschaftsjuristin auf dem Briefkopf

AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.02.2015 - 1 AGH 6/14 (2/4)

Fundstelle: NJW-Spezial 2015 S. 286

Firmiert ein Anwalt auf seinem Briefkopf gemeinsam mit einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH), ohne gleichzeitig die Art dieser Zusammenarbeit klarzustellen, kann hierdurch beim rechtsuchenden Publikum der irreführende Eindruck einer Sozietät erweckt werden.

Leitsatz des Autors NJW Spezial