BRAO § 46 Abs. 2 - 5

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für Leiharbeitnehmer

AnwGH München, Urteil vom 10.07.2017 – BayAGH III – 4 – 6/16

Fundstelle: NJW-Spezial, S. 639

Ein Leiharbeitnehmer, der beim Entleiher als Legal Counsel eingesetzt wurde, kann nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden, weil es für ihn zu Interessenkonflikten zwischen seinem Arbeitgeber einerseits und seinem Einsatzbetrieb andererseits kommen kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial