BRAO § 46 Abs. 2-5

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin der IHK

AnwGH München, Urteil vom 25.09.2017 – BayAGH I 12/16=BeckRS 2017, 129667

Fundstelle: NJWspezial 2017, S. 735.

Für die Tätigkeit bei einer Industrie- und Handelskammer ist eine Zulassung als Syndikussrechtsanwältin nicht per se ausgeschlossen. Bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst kommt es entscheidend auf die Art des Aufgabenbereichs und die Bedeutung der Anstellungskörperschaft an.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial