§ 23 BORA

Abrechnung über Gebührenvorschuss - Ne bis in idem

AnwGH Celle, Beschluss vom 14.8.2018 - AGH 2/18 (I 1)

Fundstelle: NJW-Spez. 21/2018, S. 671

 

Wenn ein Anwalt nach Mandatsbeendigung keine unverzügliche Abrechnung über den Gebührenvorschuss erteilt hat, stellt dies ein als Dauerdelikt zu wertendes Unterlassen

dar, da ein andauernder rechtswidriger Zustand pflichtwidrig nicht beseitigt und dieser Zustand dann willentlich aufrechterhalten wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial