EStG §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 42 d I Nr. 1

Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein als Arbeitslohn

BFH, Urt. v. 12.02.2009 – VI R 32/08 (FG Sachsen)

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interessen handelt.

Leitsatz des Gerichts