BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 5 a), 6 b); BORA § 14

Keine Pflicht zur Erteilung eines Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt aus § 14 BORA

BGH, Urteil vom 26.10.2015 – AnwSt ( R ) 4/15

§ 14 BORA regelt nur die Mitwirkungspflicht bei Zustellungen gegenüber Gerichten und Behörden.

 

Anmerkung:

Der BGH hat mit dieser Entscheidung die Urteile des AGH NRW vom 07.11.2014 (siehe KammerReport 2/2015, S. 39) und des AnwG Düsseldorf vom 17.03.2014 bestätigt.

Demnach enthält § 59b Abs. 2 BRAO keine den Grundsätzen des Vorbehalts sowie des Vorrangs des Gesetzes genügende Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung einer Berufspflicht des Rechtsanwalts, an einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt mitzuwirken.