FAO § 5 Abs. 4

Gewichtung von Fällen

BGH, Urteil vom 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 159

 

Bei jedem Fachanwaltsanwärter ist im Anschluss an die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fälle zu prüfen, welches Gewicht den einzelnen Fällen zukommt, das heißt, ob Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen.

 

Leitsatz ds Autors der NJW Spezial