BRAO § 53 Abs. 1
Plötzliche Erkrankung eines Einzelanwalts
BGH, Beschluss vom 16.04.201 9- VI ZB 44/18
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 479

Ist ein Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, beispielsweise durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial